Abwasserverband Fulda verabschiedet Haushalt 2018

Gebührenstabilität und Zukunftsinvestitionen

FULDA (avf/jo). Mit großer Mehrheit hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Fulda dem Haushaltsplan 2018 zugestimmt. Wie in den Jahren zuvor wurde ein ausgeglichener Haushaltsplanentwurf zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Verbandsvorsitzende, Fuldas Stadtbaurat Daniel Schreiner, betonte in seiner Haushaltsrede, dass trotz deutlich veränderter Rahmenbedingungen und einem knapp ausgeglichenen Haushalt auch für das Jahr 2018 keine Gebührenerhöhung vorgesehen sei.

Im laufenden Jahr wurden sehr grundsätzliche Entscheidungen getroffen, die die Zukunftsfähigkeit des Verbandes verbessern sollen. Durch das von den Gremien beschlossene Substanzwerterhaltungskonzept sollen durch einen zielgerichteten und erhöhten Mitteleinsatz der Wert und die Substanz des 700 Kilometer langen Kanalnetzes dauerhaft gesichert werden. Geplant sei, in den nächsten fünf Jahren die Investitionen von derzeit 7 auf 10 Millionen Euro zu steigern. Schreiner wies gleichzeitig darauf hin, dass dieses Vorgehen jedoch auch eine stufenweise Gebührenanpassung und eine Erhöhung der Neuverschuldung nach sich ziehen würden. Es sei eine große Herausforderung, den Spagat zwischen der Fortsetzung des Entschuldungskurses der Vergangenheit mit den erhöhten Aufwendungen in Zukunft in Einklang zu bringen.

Schreiner ging in seiner Rede darauf ein, dass das Haushaltsjahr 2018 wieder durch ein großes Investitionsprogramm mit einer Vielzahl von Einzelbaumaßnahmen gekennzeichnet sei. So würden in die bestehenden Abwasseranlagen rd. 7,55 Millionen Euro reinvestiert. Für Baugebietserschließungen würden im kommenden Jahr Investitionen in Höhe von 1,6 Millionen Euro erwartet. Darüber hinaus würden weitere rd. 830.000 Euro für Investitionen in das Sachanlage- und Infrastrukturvermögen des Verbandes bereitgestellt, so dass sich eine Gesamtinvestitionssumme in Höhe von fast 10 Millionen Euro ergebe. Exemplarisch nannte Schreiner die Kanalerneuerungen in der Edelzeller Siedlung, in der Adalbertstraße und in der Rhönbergstraße in Petersberg.

Zukünftige Herausforderungen

Mit der neuen Klärschlammverordnung sind deutliche Verschärfungen eingetreten. Ab 2029 muss der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung vollständig vollzogen sein und gleichzeitig der im Klärschlamm enthaltene Phosphor mit technischen Methoden zurückgewonnen werden. Es sei davon auszugehen, dass 40-50 Prozent des Klärschlamms bereits im Jahr 2018 in die Verbrennung gegeben werden muss, was mit zusätzlichen Kosten von 350.000 Euro verbunden sei, so Schreiner.

Im Zusammenhang mit der Phosphoreliminierung bei der Abwasserreinigung konnte erreicht werden, dass der nach dem Maßnahmenprogramm der Hessischen Landesregierung eigentlich vorgesehene kostenintensive Ausbau des Klärwerkes Gläserzell mit einer weiteren technischen Reinigungsstufe zur Phosphoreliminierung nicht mehr gefordert wird. Schreiner zeigte sich sehr zuversichtlich, dass man mit den konzipierten Optimierungsmaßnahmen im Bestand die geforderten Reinigungsleistungen erreichen könne.

Stolz zeigte sich Schreiner darüber, dass der Abwasserverband Fulda mit dem Erwerb von vier E-Fahrzeugen seinen Beitrag zur CO2-Minderung geleistet hätte. In 2017 wurde daneben in Zusammenarbeit mit der RhönEnergie eine öffentliche E-Tankstelle vor dem Verwaltungsgebäude errichtet.

Zum Schluss seiner Rede ging Schreiner noch auf das bevorstehende 50-jährige Verbandsjubiläum ein. Als Zusammenschluss von 18 damals eigenständigen Gemeinden sei der Abwasserverband Fulda vor 50 Jahren angetreten, die Ableitung und Reinigung des anfallenden Abwassers gemeinschaftlich zu lösen. Dies sei ein Konzept für eine funktionierende und stabile interkommunale Zusammenarbeit, die bis heute anhalte und den Weg für eine Vielzahl an Projekten geebnet habe. Zum Jubiläum 2018 seien verschiedene Veranstaltungen in Vorbereitung. Außerdem erteilten die Mitglieder der Verbandsversammlung dem Verbandsvorstand, dem Verbandsvorsitzenden und der Geschäftsführung bei einer Enthaltung die Entlastung für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016.

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