Haushaltsjahr 2026
Die Haushaltsrede von Herrn Verbandsvorsitzenden Daniel Schreiner für das Haushaltsjahr 2026.
Sehr geehrte Frau Verbandsvorsitzende Hartmann,
sehr geehrte Herren Ausschussvorsitzende Werner und Jenneman,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Brandes,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Zentgraf, werte Vorstandskollegen,
sehr geehrter Herr Geschäftsführer Fehl und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir befinden uns, wie Sie wissen, in einem umfassenden Transformationsprozess, der viele Teile der Gesellschaft massiv fordern wird und somit auch den Abwasserverband Fulda, für den ich heute den Haushalt für das Jahr 2026 einbringen darf.
Transformation bedeutet hierbei, dass sich Gewissheiten auflösen, Konstanten verändern und Neuerungen etablieren müssen. Beispielhaft sei Bezug darauf genommen, dass nach langen gemeinsamen Jahren der Verband zwei verlässliche Konstanten aufgeben muss: Herr Geffe möchte sich beruflich nochmal verändern und Herr Strohschneider tritt den für ihn geltenden vorzeitigen Ruhestand an. Für Herrn Geffe freut es mich, zumal er stets transparent damit umgegangen ist, noch einen Karriereschritt vollziehen zu wollen. Dennoch hat er sich gleichbleibend mit seiner Erfahrung eingebracht und wird uns sicherlich auch künftig in seiner neuen Rolle als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Herr Geffe, ich wünsche Ihnen das Allerbeste und bedanke mich für Ihre lange Verbundenheit zum Abwasserverband Fulda. Mögen sich Ihre Vorstellungen alle konkretisieren!
Bei Herrn Strohschneider realisieren wir gleichsam einen geäußerten Wunsch, der rechtlich gerade noch möglich war. Auch in diesem Fall wollte der Vorstand nach Jahrzehnten der Treue zum Verband trotz des Wissensverlusts nicht einer Zukunftsvision im Wege stehen, daher geben wir Herrn Strohschneider frühzeitig in den Unruhestand ab und beginnen ebenso frühzeitig mit der Einarbeitung von Herrn Marius Auth, den ich heute hier begrüßen
darf. Herr Strohschneider, lieber Martin, ich wünsche Dir das Allerbeste für die anstehende Übergangsphase und bedanke mich für Dein langes Engagement für die Stadt Fulda sowie den Abwasserverband Fulda. Mögen Deine Wünsche erfüllt werden und bleib auch Du uns als interessierter Privatier erhalten.
Für die Verbandsversammlung und ihre Gremien stehen ebenfalls Veränderungen an. Die Kommunalwahl wird dazu führen, dass wir mit der Haushaltsverabschiedung (nicht heute!) vermutlich letztmalig zusammenkommen werden. Manche werden sich nach der Wahl routiniert wieder hier einfinden und die Transformation des Verbands durch Beschlüsse begleiten, andere werden ihr Ehrenamt aufgeben oder anderweitig ausführen. So oder so
möchte ich mich bei Ihnen allen bedanken, weil es mir nicht selbstverständlich erscheint, dass während der letzten Jahre in großer Einmütigkeit die Transformation des Abwasserverbands eingeläutet werden konnte, so dass wir nun deutlich gelassener auf die oft mit Sorge betrachteten Veränderungsprozesse der Zukunft reagieren können.
Ich sehe folglich den Verband gut gerüstet, um den anstehenden Aufgaben gleichermaßen wie den Anpassungsnotwendigkeiten gerecht werden zu können. Diese Zuversicht sollten wir gemeinsam in schwierigen Zeiten ausstrahlen, egal welche Konstellation sich künftig zur Kontrolle des Haushaltsvollzugs ab nächstem Jahr hier treffen wird. Wir sollten den Schwung, den die Anpassungsnotwendigkeit uns verleiht, zu unseren Gunsten nutzen, um die bislang erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit zwischen Petersberg, Künzell und Fulda zu verstetigen und auszubauen. In diesem Zusammenhang danke ich im Vorfeld allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere der Geschäftsführung des Verbands für das Mitwirken und Zutrauen in die neue Zukunft mit neuen Aufgabenfeldern und neuer Verortung in Fuldas Westen.
Nun zu den eigentlichen Zahlen:
Haushalt 2026
Im Haushaltsjahr 2026 wird die Umsetzung von weitreichenden, in die Zukunft gerichteten Maßnahmen begonnen, die auch noch zukünftige Haushaltsjahre nachhaltig prägen werden. Als herausragende Projekte, bei denen mit der Umsetzung begonnen wird, sind an dieser Stelle zu nennen:
- der geplante Baubeginn zur Verlagerung des Abwasserverbands Fulda,
- die angedachte Aufgabenübernahme der Gewässerunterhaltung als ergänzende Aufgabe des Verbands mit Schaffung der satzungsrechtlichen Rahmenbedingungen
- und der Baubeginn der Bodenaufbereitungsanlage Münsterfeld im Bereich unseres Klärschlammzwischenlagers
Auch wenn es üblich ist, bei der Aufstellung eines Haushalts für Investitionsvorhaben das Instrument von Verpflichtungsermächtigungen zu nutzen, so spielt dies im kommenden Haushaltsjahr eine besondere Rolle. Wie den Planzahlen zu entnehmen ist, wird im Jahr 2026 damit gerechnet, vertragliche Verpflichtungen zur Auszahlung von Investitionen in künftigen Jahren in einem Umfang von fast 31,6 Mio. € einzugehen. Auf die Standortverlagerung entfällt davon ein Umfang von rd. 65%.
Der Saldo des Ergebnishaushalts steigt dennoch gegenüber dem Vorjahr deutlich von 555.700 € auf 771.700 €.
Folgende Zahlen liegen unserem Haushaltsentwurf für 2026 zu Grunde:
1. Gesamtergebnishaushalt
Das Gesamtvolumen entwickelt sich wie folgt:
2024 hatten wir ein Ist von 24,22 Mio. €
2025 lag die Prognose bei 23,26 Mio. €
2026 prognostizieren wir 23,48 Mio. €
2. Gesamtfinanzhaushalt
Das Gesamt-Ausgabevolumen entwickelt sich wie folgt:
2024 waren es 8,89 Mio. € (ohne die Position „Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit“)
2025 liegt bei 16,5 Mio. €
2026 sind es dann 17,92 Mio. €.
Die Gebührensätze haben auch für das Haushaltsjahr 2026 Gültigkeit und betragen:
Schmutzwassergebühr 2,50 €/cbm (zuvor 2,15 €/cbm) und
Niederschlagswassergebühr 0,65 €/qm (zuvor 0,59 €/qm).
Somit bleiben die Gebühren auch im vierten Jahr nach der letzten Anhebung stabil, und es kann gleichzeitig ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden.
3. Verschuldung
Der Blick auf das zu Ende gehende Jahr zeigt, dass die sparsame Haushaltsführung des Verbands, trotz kräftiger Investitionen, eine Reduktion des Schuldenstands von 27,50 Mio. € am Ende des Jahres 2024 auf voraussichtlich 25,9 Mio. € für Ende 2025 ermöglicht. Dies lässt uns mutig auf die vor uns liegenden Projekte blicken.
Wie mittlerweile bekannt ist, fordert das Regierungspräsidium Kassel im Zusammenhang mit den Genehmigungen unserer Haushaltssatzungen, dass die mittelfristige Finanzplanung einen positiven Finanzmittelendbestand ausweisen soll. Somit müssen geplante Investitionen, die nicht über die Kostenanteile der Mitgliedsgemeinden für die Erschließung von Baugebieten erstattet werden, mit Darlehensmitteln gegenfinanziert werden. Für das Jahr 2026 wird daher bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von fast 18 Mio. € ein planerischer Darlehensbedarf von rd. 14 Mio. € berücksichtigt. Da jedoch nach §103 Abs. 3 HGO generell das im Vorjahr vom RP genehmigte, aber zu Beginn des Haushaltsjahrs noch nicht in Anspruch genommene Darlehensvolumen ebenfalls zur Finanzierung von Investitionen herangezogen werden kann, ist nicht davon auszugehen, dass die eingeplanten Darlehensmittel in Höhe von rd. 14 Mio. € im Jahr 2026 in vollem Umfang aufgenommen werden müssen.
Generell gilt weiterhin, dass diese Darlehen nur in der Höhe aufgenommen werden, die aus schließlich zur Finanzierung des Anlagevermögens notwendig sind.
Die für das Jahr 2026 eingeplante Darlehenstilgung beläuft sich auf 3,98 Mio. €.
Durch die Reduktion des Schuldenstands im Haushaltsjahr 2025 können die Darlehenszinsen analog zum Haushaltsjahr 2025 erneut mit 920.000 € angesetzt werden.
Vorsichtige Schätzungen zum jetzigen Zeitpunkt lassen vermuten, dass für die Finanzierung unseres Investitionsprogramms lediglich Darlehen i.H.v. 7 Mio. € aufgenommen werden müssen. Nach Abzug der geplanten Tilgungsleistung ergäbe sich daraus eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 3,02 Mio. €.
Die Verschuldung des Verbands ist folglich in den letzten 10 Jahren um ca. 700.000 € gesunken. Gleichzeitig ist das Anlagevermögen um deutlich mehr als 32 Mio. € angestiegen: das entspricht einem „REST-Wertezuwachs" von fast 25 %.
Die Zahlen im Diagramm auf Seite 11 des Haushaltsplans sind bis zum Jahresende 2024 gesicherte Werte; für 2025 und 2026 handelt es sich hingegen um Prognosen, da für eine Aktivierung eines Anlageguts eine Schlussabnahme vorliegen muss. Erst wenn dies der Fall ist, wird eine Anlage bilanztechnisch dem Anlagevermögen zugeordnet.
Es lässt sich gleichwohl gut erkennen, dass die bautechnischen Anstrengungen des Verbands mit den jährlichen großen Bauprogrammen das Anlagevermögen stetig wachsen lassen. Die Investitionen, die wir momentan tätigen, erhalten unser Infrastrukturvermögen in einem sehr guten und funktionstüchtigen Zustand. Der Hinweis, dass zum Jahresende 2026 das Infrastrukturvermögen des Verbands gegenüber dem Jahresende 2024 um rd. 15 Mio. € ansteigen kann, stellt einen „Optimalverlauf“ der Vermögensaktivierungen bei voller Investitionstätigkeit dar.
Die Nettoverschuldung in der Entwicklung von 3 Jahren stellt sich wie folgt dar:
27,5 Mio. € im Jahr 2024
25,9 Mio. € im Jahr 2025 (anstelle rd. 29 Mio. €)
28,92 Mio. € (vorauss.) im Jahr 2026 (bei Neuaufnahme von 7,0 Mio. €)
4. Investitionen
Der Haushalt 2026 enthält erneut ein hohes Investitionsprogrammvolumen mit einer Vielzahl von Einzelbaumaßnahmen. Für die gemeinsamen Abwasseranlagen werden Haushaltsmittel in Höhe von fast 13,9 Mio. € bereitgestellt. Dieser gegenüber dem Vorjahr erhöhte Ansatz berücksichtigt sowohl die gestiegenen Baupreise als auch die Investitionssummen für die Standortverlagerung und die Bodenaufbereitungsanlage.
Für die örtlichen Abwasseranlagen im Verbandsgebiet werden Investitionen in Höhe von knapp 3 Mio. € erwartet. Darüber hinaus werden weitere rd. 1,05 Mio. € für Investitionen in das Sachanlagevermögen des Verbands bereitgestellt, so dass sich eine Gesamtinvestitionssumme in Höhe von fast 18 Mio. € ergibt. Die Finanzierung der Investitionen in neue örtliche Abwasseranlagen wird durch die Mitgliedsgemeinden in vollem Umfang gesichert. Die Investitionen in gemeinsame Abwasseranlagen und die Erneuerung bestehender örtlicher Abwasseranlagen werden überwiegend über Darlehen finanziert.
Der Betrieb der Bodenaufbereitungsanlage wird in Zukunft zu Kosteneinsparungen bei Kanal baumaßnehmen führen, deren Höhe sich jedoch erst mit der Inbetriebnahme beziffern lässt.
Von den Projekten, die in 2026 kassenwirksam werden sollen, sind folgende Einzelmaßnahmen hervorzuheben:
a) für die Erneuerung bestehender örtlicher und den Bau gemeinsamer Abwasseranlagen:
- Bodenaufbereitungsanlage im Münsterfeld, Fulda 3,75 Mio €
- Standortverlagerung Abwasserverband 2,0 Mio. €
- Kanalerneuerung „Gneisenaustr.", Fulda 770 T€
- Kanalsanierung „Rittlehnstr.", Maberzell 1,15 Mio. €
- Regenrückhaltebecken im Haimbachtal 650 T€
- Kanalerneuerung „Dr.-Weinzierl-Str.", Fulda 770 T€
- Kanalerneuerung „Georg-Stieler-Str.", Künzell 715 T€
- Kanalerneuerung „Marquardschule", Fulda 530 T€
- Kanalerneuerung „Langebrückestr.", Fulda 520 T€
- Kanalerneuerung „Alte Eichenzeller Str.", Bronnzell 340 T€
- Kanalerneuerung „Lagerfeld", Johannesberg 285 T€
- Kanalerneuerung „Weyherser Weg", Künzell 230 T€
- Erneuerung Zulaufgruppe und Rechenhaus, Klärwerk Gläserzell 400 T€
- Erneuerung Heizungsanlage und BHKW, Klärwerk Gläserzell 590 T€
- Erneuerung der Prozessleittechnik, Klärwerk Gläserzell 100 T€
b) für den Bau örtlicher Anlagen
- Erschließung Baugebiet "Nördlich Pfingstweide", Kämmerzell 1,85 Mio. €
- Erschließung Gewerbegebiet "Münsterfeld", Fulda 1,0 Mio. €
Ferner sind im Rahmen der weiteren Fortsetzung der Umsetzung unseres Substanzwerterhaltungskonzepts angesetzt:
- für die Kanalrenovierung versch. Haltungen 600 T€
Zudem sind Planungsansätze verankert zur erneuten Schaffung weiterer Planungsvorläufe.
5. Personalausgaben/ Stellenplan
Die Haushaltsansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen mussten für alle Teil haushalte gegenüber dem Haushaltsjahr 2025 um 372.600 € auf 7,41 Mio. € erhöht werden. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Gehaltssteigerung aus den Tarifverhandlungen des Jahres 2025. Der Tarifabschluss beinhaltet eine zweistufige Erhöhung der Tabellenentgelte um 3 % ab April 2025 und um weitere 2,8 % ab Mai 2026. Außerdem wurden ab Juli 2025 die Zulagen erhöht, wie z. B. die Schichtzulage. Die Erhöhung hat nicht nur Auswirkungen auf die Tabellenentgelte des TVöD, sondern auch auf alle Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung sowie die Versorgungsaufwendungen der Mitarbeiter für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) und das ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlende ZVK-Sanierungsentgelt.
Vor dem Hintergrund der aus tariflichen Gründen steigenden Personalkosten weist der Stellenplan des Jahres 2026 gegenüber dem Vorjahr lediglich eine Veränderung anlässlich der Schaffung der Stelle des Verantwortlichen für die Bodenaufbereitungsanlage auf. Im Übrigen gab es keine Höhergruppierungen oder Beförderungen.
6. Verschiedenes
Die zum Ende des Jahres 2023 getroffene Grundsatzentscheidung zur Standortverlagerung und der möglichen Aufnahme zusätzlicher Aufgaben im Bereich der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutzes stellen, wie letztes Jahr bereits erwähnt, den Anfang einer Neuausrichtung des Verbands dar.
Insgesamt erscheint es zielführend und langfristig wirtschaftlich, die Gewässer gemeinsam mit dem Abwassersystem ganzheitlich und gemeindeübergreifend zu betrachten. Für die noch zu beschließende Aufgabenübernahme der Gewässerunterhaltung soll ein eigener Teilhaushalt gebildet werden, in dem die geplanten Einnahmen und Ausgaben in Sachkontenform abgebildet sind. Aus zurückliegenden Jahren gibt es natürlich noch keine Vergleichszahlen, aus denen Rückschlüsse gezogen werden könnten. Da sicherzustellen ist, dass alle Buchungspositionen dem neuen Teilhaushalt zugeordnet werden, erwachsen aus dem vorgeschlagenen Vorgehen keinerlei Probleme bei zukünftigen Schmutz- und Niederschlagswasser-Gebührenkalkulationen.
Die mit der Gewässerunterhaltung verbundenen Einnahmen und Ausgaben sind strikt vom Gebührenhaushalt zu trennen und werden über noch abzuschließende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit den Mitgliedskommunen abgerechnet.
In Zeiten des Klimawandels nimmt die Bedeutung von Starkregenvorsorge und Hochwasser schutz deutlich zu, und es müssen ganzheitliche Ansätze hierfür gefunden werden, so dass eine gemeinsame Betrachtung von Kanalnetz und Oberflächengewässer zukünftig gar eine Notwendigkeit darstellt. Insofern begrüßen Obere und Untere Wasserbehörde ausdrücklich, wenn der Abwasserverband Fulda sich für diese Aufgaben öffnet.
Die Verwaltungsverlagerung nimmt konkrete Formen an. Nach einem europaweiten Verfahren konnten die Planungsleitungen vergeben werden, so dass nun zeitnah mit den ersten Plänen gerechnet werden kann. Parallel hierzu erschließt die Stadt Fulda gemeinsam mit dem Abwasserverband ab kommendem Jahr die Bauflächen.
Die vorgelegten Entwürfe zur Erneuerung der Satzung und der Geschäftsordnung folgen einerseits dem Bedürfnis, die Gewässerunterhaltung überhaupt regeln zu können und andererseits der Neufassung reichlich überalterter vorliegender Fassungen, bei denen bspw. die Tatsache, dass es weibliche Vorsitzende einer Verbandsversammlung geben könnte, keine besonders erkennbare Rolle gespielt zu haben scheinen. Insofern sind die Neufassungen dringend geboten und passen zeitlich sehr gut im Vorfeld der anstehenden Neukonstituierung der Verbandsgremien im kommenden Jahr.
Zum Ende meiner Etat-Rede möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Abwasserverbands für die in diesem Jahr geleistete Arbeit bedanken.
Ebenfalls ergeht mein Dank an die Geschäftsführung für die gute Begleitung des Verbands in Zeiten des Umbruchs und die gute Vorbereitung der wegweisenden Beschlüsse für die Zukunft des Abwasserverbands Fulda zum Wohle der Stadtregion.
Ferner bedanke ich mich bei allen Mitgliedern der Gremien des Abwasserverbands Fulda sowie bei allen Mitgliedern des Vorstands für das kollegiale und konstruktive Miteinander.
Für uns alle wünsche ich einen guten Jahreswechsel und ein möglichst gesundes und hoffentlich friedliches Jahr 2026.
Vielen Dank
FD, November 2025