Haushaltsjahr 2025
Die Haushaltsrede von Herrn Verbandsvorsitzenden Daniel Schreiner für das Haushaltsjahr 2024.
Sehr geehrte Frau Verbandsvorsitzende Hartmann,
sehr geehrte Herren Vorsitzende Werner und Jennemann,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Brandes,
sehr geehrte Herr Bürgermeister Zentgraf, werte Vorstandskollegen,
sehr geehrter Herr Geschäftsführer Fehl und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
das aktuelle, nun fast vergangene Jahr war weltpolitisch erneut geprägt von militärischen Konflikten, die uns bewusst machen sollten, dass es von sehr hohem Wert ist, in Frieden und Freiheit leben zu können, und dass es dafür notwendig ist, sich in vielerlei Hinsicht wieder und wieder einzusetzen. So wie es das ehrenamtliche Engagement zur Aufrechterhaltung von Demokratie und Gesellschaft braucht, so braucht es den Erhalt und die immerwährende Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, die in mannigfaltiger Weise Ausdruck des Selbstverständnis' und der Möglichkeiten einer Region ist.
Hier in Fulda und in der Stadtregion wurden durch konsequentes gemeinsames Handeln die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir auf Basis der Beschlüsse der Verbandsgremien die vor uns stehenden Zukunftsaufgaben beherzt angehen können. Grundlagen hierfür sind nicht nur die gute Grundkonstitution des Verbandsvermögens, an der wir weiter beharrlich arbeiten werden, sondern auch das vertrauensvolle Miteinander zwischen den Mitgliedskommunen sowie dem Vorstand und der Verbandsversammlung.
Dieses Vertrauen versuchen wir dadurch zu rechtfertigen, indem wir die Themen Abwasserableitung und -behandlung um die Themen Klimaanpassung und Zukunftsfähigkeit ergänzen und uns zum Wohle der Region und der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler frühzeitig auf die enormen Herausforderungen einstellen. Sowohl in den Bereichen der Analyse von, Einleitung in und Unterhaltung sowie Renaturierung der Gewässer als auch für die Rückgewinnung wichtiger Rohstoffe aus Abwasser und Klärschlamm müssen wir tragfähige Antworten auf gesetzliche Vorgaben finden.
Zur Ausprägung dieser Zukunftsideen bildet der Haushaltsentwurf 2025 quasi den Auftakt mit weiterhin stabilen Budgets für Einzelprojekte an der bestehenden Infrastruktur, mit steigenden Budgets für unser wichtiges Klärwerk in Gläserzell, aber auch mit neuen Haushaltseinstellungen für die Zukunftsthemen zur Verlagerung sowie Zusammenführung unserer Geschäftsstelle, nachhaltiger Energieprojekte und der vertieften Befassung mit der Gewässerunterhaltung.
Gerade letzteres ist Ihnen über Hochwasserereignisse, Grundwasserabsenkungen und Starkregen sicherlich sehr präsent, umso wichtiger erscheint es uns, dieses Thema aus der Agenda der Klimaanpassung gemeinschaftlich und somit zentralisiert anzugehen und eben nicht darauf zu warten, dass das Wasser sich ungehindert den Weg bahnt und uns ggf. zu Handlungen zwingt, die nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen.
Für die genannte Zusammenführung der verwaltungstechnischen Betriebseinheiten konnten die Grundsatzbeschlüsse zum Erhalt der wichtigen Liegenschaft im Münsterfeld vollzogen werden, so dass im kommenden Jahr die ersten Planungsschritte hin zu einem Entwurf anstehen. Mit großer Dankbarkeit begegnen wir dieser Aufgabe und werden es nicht versäumen, die Gremien über die wesentlichen Ergebnisse zu informieren.
Rückblick auf 2024
Das im Haushaltsjahr 2024 angesetzte Bauvolumen für gemeinsame Abwasseranlagen (Abwasserableitung und Abwasserbehandlung) wird gemäß geändertem Bauprogramm vom Herbst 2024 mit einem Mittelabfluss von voraussichtlich 8,28 Mio. € abschließen.
Die wichtigsten Maßnahmen aus diesem Bereich im noch laufenden Jahr sind:
a) für die Erneuerung bestehender örtlicher und den Bau gemeinsamer Anlagen:
- für die Kanalerneuerung Marienburger Straße, Fulda mit 390 T€,
- für Kanalerneuerung Schlossgarten und Bau Regenrückhaltebecken mit 335 T€,
- für die Kanalrenovierung Dammersfeldstraße, Fulda mit 250 T€ ,
- für die Kanalerneuerung Dr. Dietz-Straße, Künzell mit 450 T€,
- für die Kanalerneuerung Hinter den Löhern, Fulda mit 750 T€,
- für die Kanalerneuerung Heidelsteinstraße, Fulda mit 350 T€,
- für die Erneuerung von Kanälen und des Fuldadükers, Fulda mit 1,12 Mio€,
- für den Bau einer Geschieberückhaltestation, Künzell-Dietershausen mit 210 T€,
- Kanalerneuerung Universitätsstraße, Fulda mit 350 T€
- Kanalsanierung Kanalstraße, Fulda mit 100 T€
- Kanalsanierung im Zus. RÜB Bonifatiusstraße (1.BA), Fulda mit 200 T€,
- Kanalsanierung Hinterburg, Künzell mit 700 T€
b) und für den Bau örtlicher Anlagen
- die Erschließung von Gewerbeflächen im Münsterfeld, Fulda mit 750 T€,
- die Erschließung des Baugebietes Haimbach Ost (Restarbeiten) mit 150 T€,
- die Erschließung des Baugebietes Waidesgrund, Fulda mit 375 T€,
- die Erschließung des Baugebietes Hubertusring, Fulda-Oberrode mit 285 T€
Zudem waren Planungsansätze für rd. 5-7 Maßnahmen mit einem Volumen von 200 T€ verankert, um hinreichende Planungsvorläufe und größere Planungssicherheit zu erreichen.
Haushalt 2025
Der Saldo des Ergebnishaushalts ist mit rd. 556.000 € nach wie vor positiv, wenn auch etwas geringer als im Vorjahr (1,14 Mio. €). Bei den Zinsaufwendungen ist durch die vorgesehenen Darlehensneuaufnahmen und die gestiegenen Zinssätze ein Anstieg um ca. 40.000 € zu erwarten.
Der Haushalt 2025 enthält immerhin das zweithöchste Investitionsprogrammvolumen seit der Verbandsgründung im Jahre 1968 mit einer Vielzahl von Einzelbaumaßnahmen. Für die gemeinsamen Abwasseranlagen werden Haushaltsmittel in Höhe von über 12,9 Mio. € bereitgestellt.
So werden im kommenden Jahr alleine 2,75 Mio. € für die Bodenaufbereitungsanlage und 1,00 Mio. € Planungsmittel für die Standortverlagerung des Verbandes vorgesehen. Für die örtlichen Abwasseranlagen im Verbandsgebiet werden Investitionen in Höhe von knapp 2,7 Mio. € erwartet. Darüber hinaus werden weitere rd. 0,9 Mio. € für Investitionen in das Sachanlagevermögen des Verbandes bereitgestellt, so dass sich eine Gesamtinvestitionssumme in Höhe von fast 16,5 Mio. € ergibt.
Die Finanzierung der Investitionen in neue örtliche Abwasseranlagen wird durch die Mitgliedsgemeinden in vollem Umfang gesichert.
Folgende Zahlen liegen unserem Haushaltsentwurf für 2025 zu Grunde:
1. Gesamtergebnishaushalt
Das Gesamtvolumen entwickelt sich wie folgt:
2023 hatten wir ein Ist von 22,25 Mio. €
2024 lag die Prognose bei 23,17 Mio. €
2025 prognostizieren wir 23,44 Mio. €
2. Gesamtfinanzhaushalt
Das Gesamt-Ausgabevolumen entwickelt sich wie folgt:
2023 waren es 21,92 Mio. €
2024 liegt bei 21,82 Mio. €
2025 sind es dann 24,15 Mio. €
Die Gebührensätze haben auch für das Haushaltsjahr 2025 Gültigkeit und betragen:
Schmutzwassergebühr 2,50 €/cbm (zuvor 2,15 €) und
Niederschlagswassergebühr 0,65 €/qm (zuvor 0,59 €)
Mit der Gebührenanhebung zum 01.01.2023 war das Ziel verbunden, diese mindestens 3 Jahre lang unverändert zu halten und darüber hinaus zu versuchen, dies auch über den gesamten Kalkulationszeitraum von 5 Jahren fortzusetzen. Heute können wir sagen, dass das Zwischenziel erreicht wurde, trotz hoher Inflation und dem daraus folgenden Anstieg der Löhne.
3. Verschuldung
Im zu Ende gehenden Haushaltsjahr 2024 wird die Neuaufnahme an Darlehen insgesamt bei 3,0 Mio. € liegen, so dass sich der Schuldenstand aufgrund der Tilgung in Höhe 3,8 Mio. € auf 27,5 Mio reduziert. Insofern sieht die Realität deutlich besser aus, als die von Seiten des Regierungspräsidiums vorgeschriebene Darlehensermächtigung in Höhe von 11 Mio. € für das Jahr 2024. Wie Sie sicherlich noch wissen, fordert das Regierungspräsidium Kassel, dass die mittelfristige Finanzplanung einen positiven Finanzmittelendbestand ausweist. Somit müssen geplante Investitionen, die nicht über die Kostenanteile der Mitgliedsgemeinden für die Erschließung von Baugebieten erstattet werden, mit Darlehensmitteln gegenfinanziert werden. Für das Jahr 2025 wird daher bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von fast 16,5 Mio. € ein planerischer Darlehensbedarf von fast 13 Mio. € berücksichtigt.
Da jedoch nach § 103 Abs. 3 HGO generell das im Vorjahr vom Regierungspräsidium Kassel als Aufsichtsbehörde genehmigte, aber bei Beginn des neuen Haushaltsjahres noch nicht in Anspruch genommene Darlehensvolumen ebenfalls zur Finanzierung von Investitionen herangezogen werden kann, ist nicht davon auszugehen, dass die eingeplanten Darlehensmittel in Höhe von fast 13 Mio. € im Jahr 2025 in vollem Umfang aufgenommen werden müssen. Generell gilt jedoch, dass Darlehen nur in der Höhe aufgenommen werden, die ausschließlich zur Finanzierung des Anlagevermögens absolut notwendig sind. Die für das Jahr 2025 eingeplante Darlehenstilgung beläuft sich auf 3,98 Mio. €.
Aufgrund des erforderlichen gesteigerten Darlehensbedarfs und der deutlichen Erhöhung des Zinsniveaus müssen die Darlehenszinsen gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres um 40.000 € auf 920.000 € angehoben werden.
Vorsichtige Schätzungen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans lassen vermuten, dass für die Finanzierung des Investitionsprogramms lediglich Darlehen in Höhe von 6 Mio. € aufgenommen werden müssen. Nach Abzug der geplanten voraussichtlichen Tilgungs-leistung in Höhe von 3,98 Mio. € ergibt sich daraus eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 2,02 Mio. €.
Die Verschuldung des Verbandes hat sich in den letzten 10 Jahren (zwischen 2014 und 2024) um lediglich knapp 1,5 Mio. € erhöht. Gleichzeitig ist das Anlagevermögen jedoch um deutlich mehr als 30 Mio. € angestiegen. Die Zahlen im Diagramm auf Seite 11 des Haus-haltsplans zeigen deutlich, dass die enormen bautechnischen Anstrengungen des Verbandes mit den jährlich großen Bauprogrammen das Anlagevermögen stetig wachsen lässt. Hierbei ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung das aktuelle Jahr und das folgende nur in Form einer Prognose angezeigt werden können, da die konkrete Aktivierung vom Zeitpunkt der Schlussabnahme und dem Vorliegen der geprüften Schlussrechnung abhängt.
Die Investitionen, die wir momentan tätigen, erhalten unser Infrastrukturvermögen in einem sehr guten und funktionstüchtigen Zustand. Der Hinweis, dass zum Jahresende 2025 das Infrastrukturvermögen des Verbandes gegenüber dem Jahresende 2023 um mehr als 22,5 Mio. € ansteigt, stellt einen „Optimalverlauf“ der Vermögensaktivierungen dar, indem das Bauprogramm der Jahre 2024 und 2025 in Gänze umgesetzt würde und alle Investitionen auch aktiviert werden könnten. Insofern dürfte sich, realistisch betrachtet, der Wertezuwachs für beide Jahre bei 10 Mio. € einpendeln.
Die Nettoverschuldung in der Entwicklung von 3 Jahren stellt sich wie folgt dar:
28,31 Mio. € im Jahr 2023
27,50 Mio. € im Jahr 2024 (anstelle rd. 33 Mio €)
29,18 Mio. € (voraussichtlich) im Jahr 2025 (bei Neuaufnahme von 6,0 Mio €)
4. Bauprogramm
Das Bauprogramm 2025 ist geprägt von klassischen Kanalbaumaßnahmen in der Stadtregion, aber auch von Investitionen in das Klärwerk und in die neue Bodenaufbereitungsanlage im Münsterfeld. Von den Projekten, die in 2025 kassenwirksam werden sollen, sind folgende Maßnahmen hervorzuheben:
a) für die Erneuerung bestehender örtlicher Anlagen und den Bau gemeinsamer Anlagen
- Bodenaufbereitungsanlage im Münsterfeld, Fulda 2,75 Mio €
- Kanalerneuerung "Dr.-Dietz-Straße", Fulda 770 T€
- Kanalerneuerung "Hinter den Löhern", Fulda 570 T€
- Erneuerung von Infrastruktur im Bereich Fuldadüker, Fulda 700 T€
- Kanalsanierung "Rittlehnstraße", Fulda 1,875 Mio €
- Kanalerneuerung "Schulstraße", Fulda 290 T€
- Kanalsanierung im Bereich Bonifatiusstraße, Fulda 400 T€
- Standortverlagerung des Abwasserverbandes Fulda 1,0 Mio €
- Kanalerneuerung "Wisselsroder Straße", Künzell 600 T€
- Kanalerneuerung in der "Von-Schildeck-Straße", Fulda 350 T€
- Kanalerneuerung "Windthorstraße", Fulda 450 T€
- Erneuerung Zulaufgruppe und Rechenhaus, Kläranlage Gläserzell 500 T€
- Betonsanierung Sandfang, Kläranlage Gläserzell 400 T€
- Errichtung PV-Anlage, Kläranlage Fulda-West 380 T€
- Erneuerung Verdichterstation, Kläranlage Gläserzell 350 T€
b) für den Bau örtlicher Anlagen
- Erschließung Baugebiet "Nördlich Pfingstweide", Fulda 1,9 Mio €
- Erschließung Gewerbegebiet "Münsterfeld", Fulda 750 T€
- Erschließung Neubaugebiet "Hutweide", Petersberg 30 T€
Ferner sind im Rahmen der weiteren Fortsetzung der Umsetzung unseres Substanzwerterhaltungskonzepts angesetzt:
- für die Kanalrenovierung versch. Haltungen 300 T€
5. Personalausgaben/ Stellenplan
Die Haushaltsansätze in den einzelnen Teilhaushalten für Personal- und Versorgungsaufwendungen müssen trotz der erheblichen Lohnsteigerungen und der Schaffung einer neuen Ingenieurstelle lediglich um 1,5 % (105.000 €) auf 7,04 Mio. € angehoben werden.
Den nachfolgend aufgeführten Kostensteigerungen konnte durch die Eingliederung der bisherigen Abteilung Labor in das Klärwerk und dem damit verbundenen Wegfall der Abteilungsleitungsstelle jedoch deutlich entgegengewirkt werden. Ursächlich hierfür ist einerseits eine erwartete Gehaltssteigerung aus den anstehenden Tarifverhandlungen des Jahres 2025. Andererseits hatten sich der Landesbezirk Hessen der Gewerkschaft ver.di und der Kommunale Arbeitgeberverband Hessen (KAV Hessen) auf ein neues Eingruppierungsrecht für die handwerklich tätigen kommunalen Beschäftigten in Hessen verständigt, welches zum 01.01.2024 in Kraft getreten ist. Für eine Vielzahl von Beschäftigten des Verbandes im handwerklichen Bereich hatten die neu gefassten Eingruppierungsmerkmale Auswirkungen auf ihre bisherige Eingruppierung. Im laufenden Haushaltsjahr lagen noch keine detaillierten Informationen des KAV Hessen vor, so dass lediglich zusätzliche Haushaltsmittel veranschlagt wurden. Nach Umsetzung der neuen Tarifregelungen wurden alle Veränderungen in den Stellenplan 2025 eingearbeitet, wodurch sich gegenüber dem Jahr 2024 deutliche Veränderungen ergeben haben.
Des Weiteren sind für die mögliche Übernahme zusätzlicher Aufgaben des Hochwasserschutzes und der Gewässerunterhaltung durch den Abwasserverband Fulda eine neue Ingenieurstelle (EG 12 TVöD) in den Stellenplan aufgenommen sowie für das 2. Halbjahr 2025 hierfür entsprechende Personalkosten berücksichtigt worden. Darüber hinaus wurde noch eine weitere Beamtenstelle des höheren Dienstes im Stellenplan berücksichtigt. Dies deshalb, da mit dem Übergang vom stellvertretenden Geschäftsführer zum 01.01.2026 in die Freizeitphase der Altersteilzeit eine Planstelle geschaffen werden soll, um frühzeitig mit der Nachbesetzung der Stelle und der Einarbeitung der Nachfolgerin / des Nachfolgers beginnen zu können. Es ist angedacht, dass diese Stelle entweder mit einem Beamten oder auch mit einem Tarifbeschäftigten besetzt werden kann.
Die damit verbundenen zusätzlichen Personalkosten wurden im Beschäftigtenbereich berücksichtigt, da bei einer/m nachfolgenden Tarifbeschäftigten auch noch Sozialversicherungsanteile durch den Arbeitgeber gezahlt werden müssen. Ab dem Haushaltsjahr 2026 wird es dann nur noch eine der beiden Stellen geben.
6. Verschiedenes
Die zum Ende des Jahres 2023 getroffenen Grundsatzbeschlüsse zur Standortverlagerung und der möglichen Aufnahme zusätzlicher Aufgaben im Bereich der Gewässerunterhaltung des Hochwasserschutzes, stellen den Anfang einer Neuausrichtung des Verbandes dar. Die im Jahr 2024 mit den Mitgliedskommunen geführten Gespräche haben gezeigt, dass dort aus den zu Beginn genannten Gründen großes Interesse an einer Aufgabenübertragung besteht. Gleichzeitig wird die Umsetzung von Maßnahmen am Gewässer durch naturschutzfachliche Vorgaben und die weitere Ausbreitung des Bibers nicht einfacher.
Insgesamt erscheint es zielführend und langfristig wirtschaftlich, die Gewässer gemeinsam mit dem Abwassersystem ganzheitlich und gemeindeübergreifend zu betrachten. (Hoch)Wasser kennt keine Gemeindegrenzen.
Die finanzielle Abwicklung dieses Aufgabenbereiches muss außerhalb des Gebührenhaushalts erfolgen und direkt durch die Kommunen finanziert werden. Allerdings bedarf es zum Aufbau dieses Bereiches im Jahr 2025 einer Übergangsphase, in der bereits eine Leitungsperson eingestellt werden soll, welche den Bereich inhaltlich und organisatorisch aufbaut.
Für die Errichtung des neuen Standorts im Münsterfeld ist zunächst die Erschließung der Gewerbeflächen erforderlich. Der 1. Bauabschnitt Kanalbau wurde in 2024 bereits fertiggestellt und in 2025 folgt der 2. Bauabschnitt gemeinsam mit den Straßenbauarbeiten in der (verlängerten) Münsterfeldallee. Danach ist das Baufeld erschlossen und 2026 kann hoffentlich mit den Bauarbeiten für den neuen Standort begonnen werden.
Die Zeit bis dahin wird mit umfangreichen Planungsaufgaben und der vorlaufenden Vergabe der Planungsaufträge mehr als ausgefüllt sein. Ausgehend von 1,5 bis 2 Jahren Bauzeit kann ein Umzug im Jahr 2028 als realistisch angesehen werden. Für die Planung sind dann im kommenden Haushalt entsprechende Mittel eingestellt.
Das Projekt der Bodenaufbereitung hat sich aus verschiedenen Gründen verzögert, wird aber ab dem kommenden Haushaltsjahr baulich umgesetzt, so dass die entsprechenden Mittel anzusetzen sind. Mit dieser Anlage erhofft sich der Verband, zukünftig die kostenintensive Entsorgung von Aushubböden, die bei Kanalsanierungs- oder -neubaumaßnahmen zwangsläufig anfallen, zu umgehen. Die Böden werden in einem speziellen Verfahren aufbereitet und trocken oder als sogenannte Flüssigböden im Kanalgraben wieder verfüllt.
Das Projekt der Eigenstromerzeugung durch die Installation und den Betrieb einer eigenen PV-Anlage im Bereich der Kläranlage Fulda-West ist inzwischen fertig geplant und der Bauauftrag seit wenigen Wochen vergeben. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass es bereits Zusagen des Landes Hessen zur Förderung der geplanten PV-Anlage gibt. Durch diese Anlage und das gemeinsam mit der Rhön-Energie vorbereitete Bilanzkreismodell werden zukünftig überschüssige Strommengen zwischen den Standorten der drei Kläranlagen ausgeglichen, um den Bezug insgesamt zu senken. In diesem Konzept kommt dem neuen Gasspeicher am Klärwerk Gläserzell eine besondere Bedeutung zu. Soweit Strom insgesamt übrig ist, wird er zu aktuellen Börsenpreisen verkauft.
Zum Ende meiner Etat-Rede möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Abwasserverbands für die in diesem Jahr geleistete Arbeit bedanken.
Ebenfalls ergeht mein Dank an die Geschäftsführung für die gute Begleitung des Verbands in Zeiten des Umbruchs und die gute Vorbereitung der wegweisenden Beschlüsse für die Zukunft des Abwasserverbands Fulda zum Wohle der Stadtregion.
Ferner bedanke ich mich bei allen Mitgliedern der Gremien des Abwasserverbands Fulda sowie bei allen Mitgliedern des Vorstands für das kollegiale und konstruktive Miteinander.
Für uns alle wünsche ich einen guten Jahreswechsel und ein möglichst gesundes und hoffentlich friedlicheres Jahr 2025.
Vielen Dank
FD, November 2024