Gesplittete Gebühr

Die Entscheidung des Hess. Verwaltungsgerichtshofes zur Abrechnung von Abwassergebühren unter Berücksichtigung eines "gesplitteten Abwassergebührensatzes" machte es erforderlich, die Gebührenabrechnung im Verbandsgebiet des Abwasserverbandes Fulda umzustellen.

Bei der gesplitteten Abwassergebühr werden die Abwassergebühren nicht mehr nur nach dem verbrauchten Frischwasser berechnet.

Die gesplittete Abwassergebühr setzt sich zusammen aus

  • der Schmutzwassergebühr, ermittelt aus der Menge des in die Kanalisation eingeleiteten Frischwassers, und
  • der Niederschlagswassergebühr, ermittelt aus der Größe von Dach-, Wege-, Hofflächen oder sonstigen befestigten Flächen, den sogenannten Versiegelungsflächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird.

Detailierte Informationen zur gesplitteten Gebühr entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

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