Haushaltsjahr 2024
Die Haushaltsrede von Herrn Verbandsvorsitzenden Daniel Schreiner für das Haushaltsjahr 2024.
Sehr geehrte Frau Verbandsvorsitzende Hartmann,
sehr geehrte Herren Vorsitzende Werner und Jennemann,
sehr geehrte Herren Bürgermeister und Vorstandskollegen,
sehr geehrter Herr Geschäftsführer Fehl und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit Blick auf das auslaufende Jahr 2023 gibt es viele Aspekte, die deutlich betrachtenswerter wären als die Einbringung eines Gebührenhaushalts des Abwasserverbands Fulda.
Das Jahr 2023 geht in die Geschichte ein als Jahr der antisemitischen Entgleisung und des Terrors in Nahost. Beklemmend ist jede Form des Rückblicks und der Erinnerung und darf doch nicht verdecken, dass andere Gräueltaten und Geschehnisse ebenso unserer Aufmerksamkeit bedürfen: Der von Russland initiierte Krieg in der Ukraine schleppt sich schon durch das zweite völlig unnötige Jahr, Europa entzweit sich an der geopolitischen Ausrichtung, Taiwan wird bedroht, Nordkorea rüstet auf und die Taliban sind scheinbar zu einer unbeachteten Normalität geworden.
Angesichts dieser globalen Herausforderung fällt es schwer, den heimischen Themen besondere Gewichtung und Bedeutung beizumessen, gleichwohl soll nicht verschwiegen werden, dass die Region Fulda in beachtlicher Weise Gastgeberin eines unvergesslichen Sommers war, der mit Landesgartenschau, Domplatzkonzerten, Landesmusikfest, Genussfestival, Kultur.Findet.Stadt u.v.m. einer fast vergessenen Leichtigkeit und Unbeschwertheit Ausdruck verlieh.
So ist das Leben: abgründig oder bereichernd, zum Verzweifeln oder begeisternd. Wir können daraus nur lernen, dass wir nicht müde werden dürfen, unsere Heimat zu einem guten und stabilen Ort zu entwickeln, mit dem sich viele Menschen identifizieren können und den es sich lohnt, immer weiter zu gestalten.
Die Komplexität und Verzahnung unserer Projekte nehmen indes stetig zu. Fachrecht, Vergaberecht, Auflagen, Rechtsprechung und Auslegungen des Vertragsrechts überlagern mehr und mehr jede Investitionsbemühung. Mit der Komplexität steigt das Aufgabevolumen, mit dem Volumen steigen die Budgets, die Zahlen scheinen nur einen Weg zu kennen: es geht nach oben.
Nichtsdestotrotz gelingt es uns bislang in gemeinsamer Kraftanstrengung, das Kanalnetz überdurchschnittlich gut in Schuss zu halten und dabei auch eine solide Gebührenstabilität walten zu lassen. Dies gelingt nur im gegenseitigen Vertrauen und im gemeinsamen Verständnis für die Wichtigkeit der Aufgaben. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen danken, dass Sie nicht nur die zurückliegenden Weichenstellungen zum Wohle der wichtigen Infrastruktur Abwasserbeseitigung und -aufbereitung mit breiter Mehrheit mittrugen, sondern dass Sie dies im gleichen Maße zeigen, wenn es nun darum geht, die neuen Themen Bündelung der Organisationsstruktur und Übernahme neuer Aufgaben im Bereich Fließgewässer und Hochwasserschutz zu betrachten und neu zu regeln.
Geschäftsführung und Vorstand sind sich sicher, dass diese Schritte wichtige weitere Weichenstellungen darstellen werden, da die ohnehin vorhandene Kompetenz beim Abwasserverband Fulda hierdurch untermauert und ausgebaut wird und die Stadtregion langfristig hinsichtlich der Vermeidung von Umwelt- und Klimabeeinträchtigungen hiervon profitieren soll.
Die Aufträge an uns sind noch frisch, aber ich kann Ihnen versichern, dass wir sie sehr beherzt und voller Optimismus angehen werden und dass dies nicht dazu führen wird, dass die wesentlichen Aufgaben des Abwasserverbands Fulda abgemildert werden oder zum Erliegen kommen.
Mit Blick auf den heute einzubringenden Haushalt kann ich Ihnen zudem versichern, dass wir in gewohnter Taktung und enger Abstimmung mit den Mitgliedskommunen das Verbandsvermögen weiter sanieren und optimieren werden und uns nicht hinter den neuen Aufgaben verstecken werden.
Die Zahlen nun im Einzelnen:
Rückblick auf 2023
Das im Haushaltsjahr 2023 angesetzte Bauvolumen für gemeinsame Abwasseranlagen (Abwasserableitung und Abwasserbehandlung) wird gemäß der Änderung des Bauprogramms vom Herbst 2023 voraussichtlich mit einem Mittelabfluss von 11,6 Mio. abschließen. Damit schließen wir erneut höher ab als zuvor prognostiziert.
Die wichtigsten Maßnahmen aus diesem Bereich im noch laufenden Jahr sind:
a) für die Erneuerung bestehender örtlicher und den Bau gemeinsamer Anlagen:
- für die Kanalerneuerung „Schlossgarten“, Fulda mit 150 T€,
- für die Kanalerneuerung „Keuloser Str.“, 2.BA, Künzell mit 720 T€,
- für die Kanalerneuerung „Ferdinand-Braun-Str.“, Fulda mit 600 T€ ,
- für die Kanalerneuerung „Von-Staufenberg-Str.“, Fulda mit 450 T€,
- für die Kanalerneuerung „Heidelsteinstr.“, Fulda mit 750 T€,
- für die Kanalerneuerung „Bergstr./Eichzagel“, Petersberg mit 1,3 Mio. €,
- für die Fertigstellung des RÜB „An den Höfen“, Fulda-Horas mit 825 T€,
- für die Geschieberückhaltestation „Abtstor“, Fulda mit 320 T€,
- für die Kanalerneuerung „Marquardschule“, Fulda mit 550 T€
- für die Kanalerneuerung "Waldstr.", Künzell mit 500 T€
- für den Neubau Gasbehälter mit290 T€,
- für die Ertüchtigung der Schlammentwässerung (2. Zentrifuge) mit 130 T€
- für die Kanalrenovierung "Milseburgstr.", Petersberg mit 110 T€,
- für die Kanalrenovierung "Am Krautgraben", Künzell mit 250 T€
b) und für den Bau örtlicher Anlagen
- die Fertigstellung des Baugebiets Haimbach, Fulda mit 930 T€,
- die Erschließung des Baugebiets "Waidesgrund", Fulda mit 1,5 Mio €,
- die Erschließung des Baugebiets „Johann-Scheffer-Str.“, Petersberg mit 200 T€
Zudem waren Planungsansätze für rd. 17 Maßnahmen mit einem Volumen von rd. 200 T€ verankert, um hinreichende Planungsvorläufe und größere Planungssicherheit zu erreichen.
Haushalt 2024
Folgende Zahlen liegen unserem Haushaltsentwurf 2024 zu Grunde:
1. Gesamtergebnishaushalt
Das Gesamtvolumen entwickelt sich wie folgt:
2022 hatten wir ein Ist von 22,72 Mio. €
2023 lag die Prognose bei 23,05 Mio. €
2024 prognostizieren wir 23,17 Mio. €
2. Gesamtfinanzhaushalt
Das Gesamt-Ausgabevolumen entwickelt sich wie folgt:
2022 waren es 19,82 Mio. €
2023 liegt bei 21,81 Mio. €
2024 sind es dann 21,82 Mio. €
Die mit Wirkung zum 01.01.2023 angehobenen Gebührensätze haben auch für das Haushaltsjahr 2024 Gültigkeit und betragen:
Schmutzwassergebühr 2,50 €/cbm (zuvor 2,15 €) und
Niederschlagswassergebühr 0,65 €/qm (zuvor 0,59 €)
Für eine Entspannung der Haushaltslage sorgen die deutlich gesunkenen Energiekosten. So konnte gegenüber dem Vorjahr der Haushaltsgesamtansatz für die Stromkosten mehr als halbiert und von 800.000 € auf nunmehr 391.000 € im Jahr 2024 reduziert werden. Allerdings gibt es bei den Personalkosten einen erheblich gestiegenen Mittelbedarf, der die verminderten Energiekostenansätze mehr als aufzehrt und nachfolgend noch näher erläutert wird.
Der Saldo des Ergebnishaushalts sinkt gegenüber dem Vorjahr von rd. 1,6 Mio. € auf etwa 1,14 Mio. €. Bei den Zinsaufwendungen ist durch die gestiegenen Zinssätze ein Anstieg um 160.000 € zu erwarten.
Der Haushalt 2024 enthält erneut ein hohes Investitionsprogramm mit einer Vielzahl von Einzelbaumaßnahmen. Für die gemeinsamen Abwasseranlagen werden Haushaltsmittel in Höhe von 11,33 Mio. € bereitgestellt. Dieser gegenüber der Vorjahresprognose erhöhte Ansatz trägt den weiterhin hohen Baupreisen Rechnung und wird sich auch in einem Verschuldungsanstieg auswirken. Für die örtlichen Abwasseranlagen im Verbandsgebiet werden Investitionen in Höhe von etwa 2,5 Mio. € erwartet. Ferner werden weitere rd. 1 Mio. € für Investitionen in das Sachanlagevermögen des Verbands bereitgestellt, so dass sich eine Gesamtinvestitionssumme in Höhe von fast 15 Mio. € ergibt. Die Finanzierung der Investitionen in neue örtliche Abwasseranlagen wird durch die Mitgliedsgemeinden in vollem Umfang gesichert. Die Investitionen in gemeinsame Abwasseranlagen und die Erneuerung bestehender örtlicher Abwasseranlagen werden überwiegend über Darlehen finanziert.
Verschuldung
Wie den Verbandsgremien bereits mitgeteilt wurde, erteilte das Regierungspräsidium Kassel die Genehmigung zum Haushalt 2023 nur unter der Auflage, dass bei der Aufstellung des Haushalts 2024 die mittelfristige Finanzplanung in der Art zu planen ist, dass diese zwingend einen positiven Finanzmittelendbestand ausweist. Aus der Forderung des Regierungspräsidiums Kassel folgt, dass die nicht über die Kostenanteile der Mitgliedsgemeinden für die Erschließung von Baugebieten geplanten Investitionen durch die Veranschlagung von Darlehensmitteln gegenfinanziert werden müssen. Die sich haushaltsrechtlich ergebenden und zulässigen Überschüsse des Ergebnishaushalts werden hierfür sicherlich dauerhaft nicht ausreichen.
Für das Jahr 2024 wird daher bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 15 Mio. € ein planerischer Darlehensbedarf von 11,1 Mio. € berücksichtigt, der sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 mit 5 Mio. € mehr als verdoppelt. Da jedoch nach § 103 Abs. 3 HGO generell das im Vorjahr vom RP Kassel als Aufsichtsbehörde genehmigte, aber bei Beginn des neuen Haushaltsjahrs noch nicht in Anspruch genommene Darlehensvolumen ebenfalls zur Finanzierung von Investitionen herangezogen werden kann, ist nicht davon auszugehen, dass die eingeplanten Darlehensmittel in Höhe von 11,1 Mio. € im Jahr 2024 in vollem Umfang aufgenommen werden müssen.
Zum Vergleich: die im Haushaltsplan für das laufende Jahr vorgesehene Darlehensaufnahme in Höhe von 5 Mio. Euro, die nach heutigem Kenntnisstand nicht überschritten wird und insofern zutreffend war, hätte nach der Berechnungsvorgabe des RP Kassel demzufolge bei mehr als 10,5 Mio € liegen müssen.
Vorsichtige Schätzungen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans lassen vermuten, dass für die Finanzierung des Investitionsprogramms im kommenden Jahr lediglich Darlehen in Höhe von 7 Mio. € aufgenommen werden müssen. Generell gilt jedoch, dass Darlehen nur in der Höhe aufgenommen werden, die ausschließlich zur Finanzierung des Anlagevermögens absolut notwendig sind. Nach Abzug der geplanten voraussichtlichen Tilgungsleistung in Höhe von 3,98 Mio. € ergibt sich daraus eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 3,02 Mio. €.
Vorsichtige Schätzungen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans lassen ver-muten, dass für die Finanzierung des Investitionsprogramms im kommenden Jahr lediglich Darlehen in Höhe von 7 Mio. € aufgenommen werden müssen. Generell gilt jedoch, dass Darlehen nur in der Höhe aufgenommen werden, die ausschließlich zur Finanzierung des Anlagevermögens absolut notwendig sind. Nach Abzug der geplanten voraussichtlichen Tilgungsleistung in Höhe von 3,98 Mio. € ergibt sich daraus eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 3,02 Mio. €.
Aufgrund des erforderlichen gesteigerten Darlehensbedarfs und der deutlichen Erhöhung des Zinsniveaus müssen die Darlehenszinsen gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres um 160.000 € auf 880.000 € angehoben werden.
Auch in diesem Jahr möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf das Diagramm der Entwicklung der Verschuldung im Verhältnis zur Veränderung des Vermögens auf Seite 11 des Haushaltsplans lenken. Wie Sie sehen, wird das Vermögen des Verbands bis zum diesjährigen Jahresende gegenüber dem Jahr 2018 um fast 25,7 Mio. € zunehmen. Zum Jahresende 2024 geht die Prognose sogar von einem Zuwachs von über 31,5 Mio. € aus. Die Verschuldung stieg im gleichen Zeitraum jedoch lediglich um knapp 5,4 Mio. € an bzw. wird bis zum Jahresende 2024 voraussichtlich um rd. 8,4 Mio. € ansteigen.
Mit unserem Bauprogramm leisten wir zudem einen erheblichen Beitrag, der in Schieflage gekommenen Bauwirtschaft solide Aufträge zu erteilen.
Die Nettoverschuldung in der Entwicklung von 3 Jahren stellt sich wie folgt dar:
27,16 Mio. € im Jahr 2022
28,31 Mio. € im Jahr 2023
31,33 Mio. € (voraussichtlich) im Jahr 2024 (Neuaufn. rd. 7,0 Mio €)
Bauprogramm
Das Bauprogramm 2024 ist geprägt von klassischen Kanalbaumaßnahmen in der Stadtregion, aber auch von Investitionen in das Klärwerk und in die neue Bodenaufbereitungsanlage im Münsterfeld. Von den Projekten, die in 2024 kassenwirksam werden sollen, sind folgende Maßnahmen hervorzuheben:
a) für die Erneuerung bestehender örtlicher Anlagen und den Bau gemeinsamer Anlagen
- Kanalerneuerung „Johannesberger Str.“, Fulda 285 T€
- Kanalerneuerung „Marienburger Str.“, Fulda 270 T€
- Kanalerneuerung „Schlossgarten“, Fulda 335 T€
- Kanalsanierung „Dammersfeldstr.“, Fulda 250 T€
- Kanalsanierung „Bergwinkel“, Künzell 150 T€
- Kanalerneuerung „Dr.-Dietz-Str.“, Fulda und Künzell 300 T€ (anfänglich)
- Kanalerneuerung "Hinter den Löhern", Fulda 870 T€
- Kanalerneuerung "Heidelsteinstr.", Fulda 350 T€ (weitere)
- Kanalerneuerung „Universitätsstr.“, Fulda 350 T€
- Kanalsanierung „Rittlehnstr.“, Fulda 650 T€
- Kanalerneuerung "Schulstr.", Fulda 300 T€
- Kanalsanierung "Hinterburg", Künzell 650 T€
- Erneuerung von Kanälen im Bereich des Fuldadükers 1,12 Mio€
- für den Neubau Bodenaufbereitungsanlage, Fulda 500 T€
- Bodenaufbereitungsanlage Münsterfeld, Fulda 2,5 Mio€
- Geschieberückhaltestation Dietershausen, Künezll 210 T€
- Erneuerung Heizungsanlage, Klärwerk Gläserzell 160 T€
- Errichtung PV-Anlage, Klärwerk FD-West 480 T€
b) für den Bau örtlicher Anlagen
- Erschließung des Baugebiets "Hubertusring", Fulda 285 T€
- Erschließung gewerbl. Flächen „Münsterfeld“, Fulda 1,5 Mio €
- Erschließung des Baugebiets "Waidesgrund", Fulda 375 T€ (final)
- Erschließung des Baugebiets „Hutweide“, Petersberg 280 T€
Ferner sind im Rahmen der Fortsetzung der Umsetzung unseres Substanzwerterhaltungskonzeptes angesetzt:
- für die Kanalrenovierung versch. Haltungen 400 T€
- und Kanalrenovierung sowie -erneuerung westliche Stadtteile 470 T€
Zudem sind Planungsansätze verankert zur erneuten Schaffung weiterer Planungsvorläufe.
Personalausgaben/ Stellenplan
Die Haushaltsansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen mussten für alle Teilhaushalte gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 um rd. 784.000 € auf rd. 6,94 Mio. € erhöht werden. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die deutliche Gehaltssteigerung aus den Tarifverhandlungen des Jahres 2023. Neben einem Sockelbetrag von 200 € je Vollzeitstelle ab dem 01.03.2024 sieht der Tarifabschluss vor, dass das sich nach dieser Erhöhung ergebende Bruttoentgelt nochmals um 5,5 % erhöht wird. Die Erhöhung hat nicht nur Auswirkungen auf die Tabellenentgelte des TVöD, sondern auch auf alle Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung sowie die Versorgungsaufwendungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) und das ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlende ZVK-Sanierungsentgelt. Vor dem Hintergrund der aus tariflichen Gründen deutlich steigenden Personalkosten weist der Stellenplan des Jahres 2024 gegenüber dem Vorjahr keine Ausweitung auf.
Jedoch haben sich der Landesbezirk Hessen der Gewerkschaft ver.di und der Kommunale Arbeitgeberverband Hessen (KAV Hessen) am 17.07.2023 auf ein neues Eingruppierungsrecht für die handwerklich tätigen kommunalen Beschäftigten in Hessen verständigt, das nach derzeitigem Stand zum 01.01.2024 in Kraft treten soll. Für eine Vielzahl von Beschäftigten des Verbands im handwerklichen Bereich haben die neu gefassten Eingruppierungsmerkmale positive Auswirkungen auf ihre aktuelle Eingruppierung. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans 2024 noch keine detaillierten Informationen des KAV Hessen vorlagen, wurden - wie erwähnt - keine sich daraus ergebenden Veränderungen in den Stellenplan eingearbeitet, sondern lediglich zusätzliche Haushaltsmittel in einer Höhe von 80.000 € bei den Personalkosten berücksichtigt.
Erwähnenswert ist zudem, dass zu Beginn des Jahres 2024 die Eingliederung der bisherigen Abteilung Labor in das Klärwerk erfolgen und als Sachgebiet fortgeführt werden soll. Hierdurch ergeben sich Veränderungen innerhalb der Abteilung Klärwerk, die sich zusammen mit den Höhergruppierungen durch das neue Eingruppierungsrecht für die handwerklich tätigen Beschäftigten des Verbandes jedoch erst im Stellenplan 2025 niederschlagen werden.
Verschiedenes
Es zeichnet sich ab, dass die kommenden Jahre für den Abwasserverband Fulda (AVF) in vielerlei Hinsicht besondere Veränderungen und Weiterentwicklungen bringen werden. Die äußeren wasserrechtlichen Rahmenbedingungen werden sich durch die derzeit in der Abstimmung befindliche europäische Kommunalabwasserrichtlinie erheblich verändern. Um von diesen Entwicklungen nicht überrascht zu werden, wurden die Auswirkungen dieser geplanten Gesetzesänderung für den Abwasserverband im Laufe des Jahres bereits im Rahmen der Masterarbeit des ehemaligen dualen Studenten und jetzigen Mitarbeiters Lukas Kirchner betrachtet. Da das Gesetzgebungsverfahren derzeit noch läuft, werden frühestens im Jahr 2024 konkrete Entscheidungen hieraus abzuleiten sein.
Auch aus der Vorgabe der Klärschlammverordnung, ab 2029 das Phosphorrecycling umzusetzen, werden grundlegende Veränderungen resultieren. In jedem Fall steht fest, dass der Verband organisatorisch, technisch und finanziell gut aufgestellt sein muss, um diesen Zukunftsaufgaben gerecht zu werden. Wesentliche Basis hierfür ist geeignetes, motiviertes Personal. Um dieses langfristig am Arbeitsmarkt gewinnen und auch halten zu können, investiert der Abwasserverband zukünftig verstärkt in den Bereich der Ausbildung. Z.B. erhielt der Verband in 2023 erstmals die Zulassung, Geomatiker ausbilden zu dürfen und hat darüber hinaus wieder einen dualen Studenten für den Bereich „Bauingenieurwesen“ einstellen können.
Ein weiterer Baustein ist die Entwicklung einer mitarbeitergerechten und zukunftsfähigen Arbeitsumgebung. Während dies auf dem Klärwerk Gläserzell durch die Aufstockung des Betriebsgebäudes sehr gut gelungen ist, stehen für den Bereich Verwaltung, Technik und Kanalkolonne die Ihnen bekannten langfristigen räumlichen Veränderungen an.
Um diese Veränderungen auch im haushaltsrechtlichen Sinne berücksichtigen zu können, wurden die Gremien des Verbandes daher im Vorfeld der Haushaltsaufstellung um die Herbeiführung von Grundsatzentscheidungen zu den Themenbereichen Standortverlagerung ins Münsterfeld und der möglichen Übernahme zusätzlicher Aufgaben des Hochwasserschutzes und der Gewässerunterhaltung durch den Abwasserverband Fulda gebeten.
Bei der Mittelbedarfsplanung wird im Haushaltsjahr 2024 zunächst nur die Standortverlagerung des Verbandes Auswirkungen haben, da Mittel für die Vorplanungen einzustellen sind. Die Standortverlagerung wurde in Verbindung mit der jährlichen Reduzierung des Aufwands für Kanalerneuerungen in Höhe von 2 Mio. Euro im Rahmen des Substanzwerterhaltungskonzepts ab dem Jahr 2027 für die Dauer von 5 Jahren zur Finanzierungsunterstützung beschlossen.
Hingegen wird die mögliche Übernahme zusätzlicher Aufgaben des Hochwasserschutzes und der Gewässerunterhaltung durch den Abwasserverband Fulda künftig keine Auswirkung auf den (Abwasser-)Gebührenhaushalt des Verbands haben, da die damit verbundenen Aufwendungen in einem Teilhaushalt oder gar in einem gänzlich eigenem Haushalt zu erfassen sind.
Es handelt sich um einen eigenständigen Aufgabenbereich, der über Umlagenzahlungen durch die beteiligten Mitgliedskommunen zu finanzieren ist. Gemäß Beschluss werden im Jahr 2024 Grundlagen erarbeitet, auf deren Basis sich der AVF zu einem Wasserverband weiterentwickeln könnte. Vor dem Hintergrund der Komplexität des Wasserrechts wäre eine ganzheitliche Betrachtung der Gewässer aus meiner Sicht ein richtiger Schritt in die Zukunft.
Zum Ende meiner Etat-Rede möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Abwasserverbands für die in diesem Jahr geleistete Arbeit bedanken. In besonderem Maße gilt mein Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Klärwerk und Labor, die in gemeinsamer Anstrengung einen wichtigen Transformationsprozess unter der Führung ihres neuen Leiters Florian Schaub beginnen konnten und gewillt scheinen, diesen Prozess konstruktiv weiter zu führen.
Ebenfalls ergeht mein Dank an die Geschäftsführung für die gute Begleitung des Verbands in Zeiten des Umbruchs und die gute Vorbereitung der wegweisenden Beschlüsse für die Zukunft des Abwasserverbands Fulda zum Wohle der Stadtregion.
Ferner bedanke ich mich bei allen Mitgliedern der Gremien des Abwasserverbands Fulda sowie bei meinen Vorstandskollegen für das kollegiale und konstruktive Miteinander.
Leider muss ich mich als Vorstandsvorsitzender heute von meinem geschätzten Amtskollegen Carsten Froß verabschieden. Er war mir und uns stets ein überaus verlässlicher und konstruktiver Ansprechpartner für und Begleiter von Verbandsthemen und insofern ein guter Repräsentant der Gemeinde Petersberg.
Lieber Carsten, ich wünsche Dir für Deinen Weg alles Gute und hoffe, dass Du dieser wunderbaren Region treu bleiben wirst.
Für uns alle wünsche ich einen guten Jahreswechsel und ein möglichst gesundes und hoffentlich friedlicheres Jahr 2024.
Vielen Dank
FD, November 2003