Kanalbetrieb

Eine unserer vordringlichsten Aufgaben ist es den störungsfreien und ungehinderten Abfluß des Abwassers in den Kanalrohren sicher zu stellen.

Aus Haushalten, öffentlichen Gebäuden und Betrieben kommen Wasch-, Bade-, Fäkal- und Gewerbeabwasser in die Kanalisation. Aber auch Regen muss zur Reinigung in unsere Klärwerke abgeleitet werden. Dafür muss die Kanalisation dicht sein und es darf zu keinen Verstopfungen kommen. Deswegen inspizieren, reinigen und warten wir unser teilweise schon 100 Jahre altes Kanalnetz regelmäßig.

Wie können Kanalrohre undicht werden oder verstopfen?

Undichte Stellen kann es im gesamten System geben. Häufig finden wir diese Stellen oder Abflusshindernisse dort, wo die Rohre zusammengesteckt wurden oder in den Bereichen, wo die Leitungen von den Grundstücken an die Abwassersammelleitung angeschlossen sind. Gerade hier kommt es oft Verstopfungen, weil es leider früher üblich war, dass in die Abwassersammelleitung einfach ein Loch geschlagen wurde und die Grundstücksanschlussleitung meistens zu tief ins Kanalrohr geschoben wurden. An diesen in den Kanal ragenden Leitungsstücken schieben sich große Verunreinigungen zusammen und verstopfen allmählich das Rohr. An den Rohrverbindungsstellen (Muffen) wachsen auch häufig Wurzeln in den Kanal und halten den Abwasserfluss auf. Verstopfungsgefahr besteht auch an jenen Stellen, wo der Kanal nur ein schwaches Gefälle hat. Dort fließt das Abwasser so langsam, dass sich der Schmutz absetzt. Unternehmen wir nichts dagegen, wird der Pfropfen immer dicker, bis eines Tages das Kanalrohr verstopft ist.

Ein weiterer Problembereich ist es, wenn Grundwasser durch undichte Stellen in den Kanal gelangen kann. Hierdurch wird sauberes Wasser unnötig verschmutzt und unsere Kläranlagen werden zusätzlich belastet.

Was tun wir gegen Verstopfungen und undichte Stellen?

Am wichtigsten sind regelmäßige Kontrollen und Wartungsarbeiten. Dabei ist klar: Dort, wo das Abwasser durch starkes Gefälle eine ordentliche Schussfahrt macht, gibt es kaum Ablagerungen. Dies ist beispielsweise am Fuldaer Aschenberg der Fall. Neben den regelmäßigen Kanalspülungen unseres gesamten Abwassernetzes fährt unsere Kanalunterhaltungskolonne mit ihren Spezialautos, den „Hochdruckspülfahrzeugen“ insbesondere die Kanalstrecken an, wo es häufiger zu Ablagerungen kommt. Dies ist zum Beispiel in flach verlegten Kanalstrecken der Fall, wo das Abwasser nur eine geringe Fließgeschwindigkeit hat. Bei den Kanalspülungen wird durch die Kanalschächte über Schläuche und Düsen Wasser mit 130 bar in den Kanal gepresst. Die hierbei gelösten und aufgewirbelten Ablagerungen werden unmittelbar mit einem Saugrüssel wieder in die Fahrzeuge aufgesaugt.

Bisher wurden die Kanäle mit Frischwasser gespült. Aber auch wir wollen mit dem „kostbaren Nass“ sparsam umgehen. Darum arbeitet in unserem neuesten Hochdruckspülfahrzeug eine sogenannte Wasserrückgewinnungsanlage. Diese Anlage verwendet weitestgehend im Kanal fließendes Abwasser, filtert die Grobstoffe heraus und spritzt es wieder in den Kanal. Durch diese Kreislaufführung wird der Verbrauch von sauberem Wasser erheblich reduziert.

„Ratten in der Kanalisation“

- Was der Abwasserverband Fulda dagegen unternimmt, welchen Beitrag auch Sie hier leisten können. -

Die Mitarbeiter des Abwasserverbandes Fulda kontrollieren bei ihren umfangreichen Kanalinspektionsmaßnahmen und den kontinuierlichen Kanalreinigungsarbeiten die Abwasseranlagen auf den Befall von Ratten. Wird der Befall von Kanälen mit den unliebsamen und nicht ungefährlichen Schädlingen festgestellt, werden durch die eigens hierfür geschulten Mitarbeiter des Abwasserverbandes die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Hierbei werden sogenannte Fraßköder in den Kanalschächten angebracht, die einen nach dem Tierschutzgesetz zugelassenen Wirkstoff enthalten, der die Blutgerinnung herabsetzt. Die Tiere sterben so an inneren Blutungen. Für die Schädlingsbekämpfungen in den Kanälen hat der Gesetzgeber einschlägige Vorschriften erlassen, die vom Abwasserverband eingehalten werden.

Wir sind aber auch auf die Unterstützung der Bürger und Bürgerinnen d.h. auch Ihre Mithilfe angewiesen. Sofern Sie einen Rattenbefall in der öffentlichen Kanalisation feststellen, melden Sie diesen bitte an den Abwasserverband Fulda.

  • Der Abwasserverband Fulda ist nur zuständig für den Schädlingsbefall in den öffentlichen Kanälen und kann auch nur hier tätig werden.
  • Auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Parkanlagen, Friedhöfen usw. liegt die Zuständigkeit bei den Ordnungsämtern der Stadt Fulda oder den Mitgliedsgemeinden Künzell und Petersberg.
  • Auf den privaten Grundstücken muss jeder Eigentümer darüber hinaus auch selbst Vorsorge treffen und erforderlichenfalls einen zugelassenen Kammerjäger beauftragen sowie den Schädlingsbefall dem zuständigen Ordnungsamt melden.

Neben der kontinuierlichen Kanalinspektion und Reinigung durch den Abwasserverband ist aber die Änderung des Verbraucherverhaltens bei den Bürgerinnen und Bürgern die wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen Rattenbefall.

Lebensmittelabfälle sind so zu beseitigen, dass sie nicht mehr für die tierischen Schädlinge zugänglich sind. Bezogen auf die Kanalisation bedeutet dies: Wer Lebensmittelreste über die Kanalisation entsorgt, betreibt aktive Rattenfütterung.

Kontakte / Ansprechpartner:
Herr Siegfried Weber, Telefon: 0661 8397-45, E-Mail: siegfried.weber@fulda.de
Abwasserverband Fulda Zentrale, Telefon: 0661 8397-0, Fax: 0661 8397-37, E-Mail: avf@fulda.de

Illegaler Abfallentsorgung über das Kanalnetz auf der Spur,
Ihre Mithilfe ist gefragt

Über die Dinge, die nicht ins Abwasser gehören, haben wir wie schon in unserem Internetauftritt unter der Überschrift „Service“ informiert (http://www.abwasserverband-fulda.de). Diese Information richtet sich in erster Linie an die Bürger und Bürgerinnen in Haushalten oder Gewerbebetrieben, die oft aus Unkenntnis Dinge über das Abwasser entsorgen.

Leider kommt es gelegentlich vor, dass unzulässigerweise Sachen, die kein Abwasser sind, gezielt in das Kanalnetz des Abwasserverbandes Fulda eingebracht werden. Ob nun aus Unkenntnis oder auch mit krimineller Energie, um z.B. anderweitige Entsorgungskosten zu sparen, die Nichtbeachtung der Abwassersatzung kann juristische Folgen haben.

Denn dies kann zu erheblichen Störungen sowohl im Kanalbetrieb als auch bei der Abwassereinigung führen. Schlimmstenfalls kann es aber auch unmittelbar zu einer Gewässerverunreinigung kommen, wenn diese Stoffe über einen Regenwasserkanal direkt in ein Gewässer eingeleitet werden. Neben dem Umweltschaden handelt es sich aber auch um einen Straftatbestand, der von den Strafverfolgungsbehörden empfindlichen geahndet werden kann.

Generell werden am Kanalsystem nur die bekannten Fahrzeuge bzw. das Personal des Abwasserverbandes Fulda offiziell tätig sein. Sobald Dritte am Kanal tätig sind, insbesondere Fahrzeuge mit Tankaufsätzen, ist eine illegale Handlung zu befürchten.

Wenn Sie also Kenntnis über eine solche Entsorgung erhalten, z. B. wenn Sie ein Fahrzeug sehen, welches Stoffe über einen Kanaldeckel ablässt, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns (Telefon: 0661 8397-0).

Unsere Mitarbeiter nehmen sich, gerne auch vertraulich, dieser Sache an. Gegebenenfalls helfen Sie mit Ihrer Information, einen Schaden an unseren Abwasseranlagen oder an der Umwelt zu verhindern und einen "Umweltbösewicht" von weiteren Missetaten abzuhalten.

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